Wir überarbeiten Texte, Gestaltung und Werbemittel für Industrie und Mittelstand.
Welche Umweltaussagen passen noch zu Ihrer Kommunikation? Mein Rat: Beginnen Sie mit den Fakten hinter Ihren Aussagen. Gemeinsam mit Ihrem Team übersetzen wir diese in verständliche Inhalte für Website, Broschüren und Vertrieb.
Die neuen EmpCo-Regeln gelten ab dem 27. September 2026. Sie stärken den Schutz von Verbrauchern vor irreführender Umweltwerbung. Für Unternehmen mit entsprechender Kundenansprache ist das ein konkreter Anlass, bestehende Aussagen und Werbemittel zu überprüfen.
Wir unterstützen Sie bei der redaktionellen, gestalterischen und technischen Umsetzung.
Eine Einordnung von Volker Weitkamp, B2B-Marketingexperte mit langjähriger Erfahrung in der Industriekommunikation.
Drei Schritte zur überarbeiteten Kommunikation
Aussagen erfassen
Wir sichten die vereinbarten Seiten und Materialien. Gemeinsam mit Ihren Fachleuten sammeln wir Umweltaussagen, vorhandene Belege und offene Fragen.
Inhalte präzisieren
Wir formulieren verständlich, worauf sich Aussagen beziehen und welche Einschränkungen gelten. Ihre Fachleute liefern die Daten; rechtlich geprüfte Vorgaben bilden die Grundlage.
Auftritt aktualisieren
Die freigegebenen Inhalte setzen wir in Ihrer Website, Ihren Broschüren und Vertriebsunterlagen um. Texte und Gestaltung werden aufeinander abgestimmt.
Erfahrung aus der Praxis
Vorschau auf den neuen LEDA-Webauftritt.
LEDA
LEDA modernisiert derzeit seine Website mit Blick auf EmpCo. Unsere bisherige Zusammenarbeit umfasst Website-Redesign, Corporate Design und Broschüren.
Marken- und Websitearbeit für LEDA →
Bischof+Klein
Für Bischof+Klein haben wir Nachhaltigkeitsinformationen in einen strukturierten, zur Marke passenden Bericht übersetzt. Ein Beispiel unserer redaktionellen und gestalterischen Arbeit.
Noch Fragen?
Betrifft EmpCo auch reine B2B-Kommunikation?
Die Richtlinie betrifft die Ansprache von Verbrauchern. Reine B2B-Kommunikation liegt außerhalb ihres unmittelbaren Anwendungsbereichs; andere wettbewerbsrechtliche Regeln bleiben relevant. Bei gemischten Zielgruppen zählt die konkrete Kommunikation.
Wer übernimmt die rechtliche Prüfung?
Ihre Rechtsabteilung oder spezialisierte Rechtsberatung bewertet und genehmigt die Aussagen. Wir übernehmen Redaktion, Gestaltung und technische Umsetzung.
Brauchen wir dafür eine neue Website?
Oft genügt es, vorhandene Seiten gezielt zu überarbeiten. Den nötigen Umfang klären wir gemeinsam.